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Kanton
30.06.2025
30.06.2025 20:17 Uhr

Grundbuch- und Notariatsgebühren sollen angepasst werden

Bild: Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Gebühren und Gemengsteuern der Grundbuchämter und Notariate verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Reduktion der Gebühren würden dem Kanton jährliche Einnahmen von rund acht Millionen Franken fehlen.

Im Juli 2023 hat der Grosse Rat eine Motion zum Gesetz über die Gebühren und Gemengsteuern der Grundbuchämter und Notariate erheblich erklärt. Die Motion verlangt, dass die Abgaben, die als Gemengsteuern ausgestaltet sind, einen Kostendeckungsgrad von 120 Prozent nicht übersteigen. Mit der Erheblicherklärung wurde der Regierungsrat, der beantragt hatte, die Motion nicht erheblich zu erklären, verpflichtet, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Aus Sicht des Regierungsrates ist es schwierig, die Motion wortgetreu umzusetzen. Grund dafür sind die stark schwankenden Gebühreneinnahmen. Um die gewünschte Einsparung erreichen zu können, schlägt der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat vor, die Gebührenansätze in zwei Bereichen wesentlich anzupassen. Daneben will er die Gelegenheit nutzen, verschiedene Minimal- und Maximalansätze neu festzulegen, diverse Gebührenarten zu überprüfen und einige formelle Anpassungen im Gesetz vorzunehmen.

Interkantonaler Vergleich

Die Handänderungsgebühr beträgt derzeit 4 ‰ des Vertragswertes, mindestens 100 Franken und höchstens 20'000 Franken. Damit wurden in den vergangenen Jahren Einnahmen von durchschnittlich 16.5 Millionen Franken pro Jahr erzielt. Mit einer Senkung des Ansatzes auf 2.5 ‰ würden sich die Einnahmen um rund 6.5 Millionen Franken pro Jahr reduzieren. Im interkantonalen Vergleich läge der neue Gebührenansatz im Bereich vieler anderer Kantone. Die Grundpfandgebühr beträgt derzeit 1.5 ‰ der Pfandsumme, mindestens 100 Franken und höchstens 10'000 Franken. Die entsprechenden Einnahmen betrugen in den vergangenen Jahren im Mittel 4.5 Millionen Franken. Bei einer Reduktion des Ansatzes auf 1 ‰ ergäben sich Mindereinnahmen von rund 1.5 Millionen Franken. In vielen anderen Kantonen findet der Tarif in dieser Höhe bereits Anwendung.

Im Gegenzug zur Reduktion dieser Positionen könnte mit der Anpassung weiterer Gebührenansätze, die gemäss der geltenden Ordnung nicht kostendeckend ausgestaltet sind, Mehreinnahmen von rund 0.5 Millionen Franken generiert werden. Insgesamt reduzierten die Massnahmen die Einnahmen der Grundbuchämter um 7.5 bis 8 Millionen Franken. Der Kostendeckungsgrad sänke auf rund 120 Prozent. Die Forderung der Motion wäre damit erfüllt. Das Risiko, dass der Kostendeckungsgrad bei schlechtem Geschäftsgang unter 100 Prozent fällt, wäre jedoch nicht unerheblich. 

Mit den vorgeschlagenen Anpassungen entfallen dem Kanton Einnahmen von rund 8 Millionen Franken pro Jahr. Im Gegenzug dazu profitieren die Kundinnen und Kunden, die bei einem Grundbuchamt ein Geschäft abwickeln, von merkbar tieferen Gebühren. Als Folge müsste der Regierungsrat bei der Senkung der Gebühren seine Finanzstrategie erneut anpassen. Ein Handlungsfeld umfasste die Beibehaltung der Liegenschaftensteuer und den Verzicht auf die Reduktion der Gebühren bei den Grundbuchämtern. Da die Thurgauer Stimmberechtigten am 18. Mai 2025 die kantonale Liegenschaftensteuer abgeschafft haben, wird der Konsolidierungsdruck noch grösser, weil dem Kantonshaushalt jährlich wiederkehrend 15 Millionen Franken entgehen.

Vom November 2024 bis im Februar 2025 führte der Regierungsrat eine externe Vernehmlassung durch. In den zwölf eingegangenen Stellungnahmen ist der Entwurf insgesamt positiv aufgenommen worden. Die vorgeschlagenen Anpassungen der Ansätze der Handänderungs- und Grundpfandgebühr sowie einiger weiterer Gebührenarten fanden durchwegs Zustimmung. Hingegen sind die vorgesehenen Erhöhungen und Reduktionen verschiedener Minimal- und Maximalansätze teilweise abgelehnt worden. Die in den Entwurf aufgenommenen formellen Anpassungen in mehreren Bestimmungen wurden mehrheitlich begrüsst.

 

Redaktion K24