Dabei geht es insbesondere darum, die Maximalvergütung für Kosten für Hilfe und Betreuung im Haushalt durch anerkannte ambulante Organisationen bei Ergänzungsleistungsbezügerinnen und Ergänzungsleistungsbezügern anzuheben.
Gemäss der Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vergütet der Kanton Thurgau Kosten für Hilfe und Betreuung im Haushalt durch anerkannte ambulante Organisationen, sofern die Notwendigkeit der Beanspruchung im Einzelfall ärztlich bescheinigt ist. Die Vergütung umfasst aktuell höchstens 25 Franken pro Stunde und Haushalt.
Der Regierungsrat liess die tatsächlichen Tarife prüfen und erachtet eine Erhöhung der Höchstvergütung für angebracht. Er schlägt vor, die Maximalvergütung für Hilfe und Betreuung im Haushalt durch anerkannte ambulante Organisationen von 25 Franken pro Stunde und Haushalt ab 1. Januar 2026 auf Fr. 35 pro Stunde und Haushalt anzuheben. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Ausgaben der Jahre 2019 bis 2023 ist mit einer ungefähren jährlichen Mehrbelastung von 140'000 Franken beim Kanton zu rechnen.