In der aktuellen medialen Berichterstattung und Diskussion sind Auffälligkeiten festzustellen, schreibt das überparteiliche Komitee in einer Mittelung. Heute sind an hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag) nicht-religiöse Veranstaltungen verboten. Neu sollen an diesen Tagen auch kleinere kulturelle und sportliche Anlässe in einem klar geregelten Rahmen möglich sein. Ein breites, überparteiliches Komitee – unterstützt u.A. vom Thurgauer Gewerbeverband (TGV), Gastro Thurgau und der Vereinigung Thurgauer Sportverbände (VTS) – empfiehlt am 28. September ein JA zum zeitgemässen Ruhetagsgesetz. Der Grosse Rat hat die Totalrevision mit 68 zu 43 Stimmen deutlich angenommen. Auch der Regierungsrat befürwortet die Vorlage.
Stellungnahme der Thurgauer Landeskirchen
Mit Verwunderung nimmt das Pro-Komitee die aktive Einmischung der Katholischen und Evangelischen Thurgauer Landeskirche in den Abstimmungskampf zur Kenntnis. Noch in der Vernehmlassung hatten die beiden Landeskirchen erklärt: «Die beiden Kirchenräte kommen zum Schluss, dass die vorgeschlagene Lockerung der Ruhe an den hohen Feiertagen wohl nicht aufzuhalten ist. Wir werden uns deshalb nicht aktiv gegen die vorgeschlagene Lockerung des Veranstaltungsverbots für Veranstaltungen «nicht-religiöser Art» zur Wehr setzen. Die vorgeschlagene Regelung, dass «nicht-religiöse» Veranstaltungen an den hohen Feiertagen auf die Innenräume und auf eine Teilnehmerzahl von 500 beschränkt bleiben sollen, betrachten wir als praktikable
Ausnahmeregelung vom weiterhin bestehenden Verbot von nicht-religiösen Veranstaltungen an den hohen Feiertagen.» Dass die Thurgauer Landeskirche nun entgegen ihrer ursprünglichen Haltung Partei ergreift, ist bedauerlich. Politische Stellungnahmen seitens der Landeskirche bergen die Gefahr, dass deren eigene
Mitglieder (welche im Übrigen auch im Co-Präsidium vertreten sind) vor den Kopf gestossen werden. Wir fordern die Landeskirche deshalb auf, ihrer ursprünglichen Haltung treu zu bleiben und politisch Zurückhaltung zu üben. Bei dieser Abstimmung geht es nicht darum eine Linie zwischen Gläubigen und Ungläubigen zu ziehen, sondern um eine zeitgemässe Gesellschaftspolitik.
Richtigstellungen zu kursierenden Behauptungen
In den vergangenen Tagen sind in verschiedenen Leserbriefen Behauptungen über das Ruhetagsgesetz erschienen, die einer Richtigstellung bedürfen. Um die öffentliche Diskussion auf einer korrekten Faktenbasis zu führen, stellen wir die wichtigsten Punkte klar.
Ladenöffnungszeiten und Grossveranstaltungen
An den Ladenöffnungszeiten ändert die vorliegende Gesetzanpassung - wie dies teilweise behauptet wurde - rein gar nichts. Grossveranstaltungen bleiben an hohen Feiertagen verboten. Dorffeste, Open Airs oder Fanmärsche auf Strassen sind weiterhin nicht möglich. Neu erlaubt werden nur kleinere Veranstaltungen – in geschlossenen Räumen (keine Festzelte) und mit maximal 500 gleichzeitigen Teilnehmenden. Religiöse Grossanlässe sind hingegen wie bisher zulässig.
Schutz der Arbeitnehmenden
Der gesetzliche Arbeitnehmerschutz bleibt vollständig gewährleistet. Weder Arbeits- noch Ruhezeiten werden verändert. Auch die Arbeitszeit wird nicht erhöht. Die Erholung der Arbeitnehmenden bleibt unverändert gesichert. Der Thurgauer Gewerkschaftsbund unterstützt die Gesetzesänderung.
Abschaffung von Sonn- und Ruhetagen?
Ein Abbau der Feiertage ist nicht Thema der Abstimmung. Die Zahl der hohen Feiertage bleibt gleich: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag sowie der Weihnachtstag. Vorschläge, Feiertage wie den Bettag zu streichen, hat der Grosse Rat ausdrücklich verworfen. Die hohen christlichen Feiertage bleiben weiterhin besonders geschützt. Es sind doch nur 5 Tage. Wo liegt das Problem? Viele Familien und junge Menschen wünschen sich gerade an Feiertagen kulturelle oder sportliche Angebote. Heute weichen sie dafür oft in andere Kantone oder ins Ausland aus – Wertschöpfung und Kultur gehen dem Thurgau dadurch verloren.
Auch Veranstaltungen, die am Vorabend eines Feiertags beginnen, müssen bisher um Mitternacht abgebrochen werden. Neu können sie unter Einhaltung der Schliesszeiten – gemäss Gastgewerbegesetz – weitergeführt werden. Mit dem neuen Ruhetagsgesetz entsteht eine freiwillige Option: Wer Ruhe sucht, findet sie weiterhin. Wer ein Theater, Kino oder Konzert besuchen möchte, erhält diese Möglichkeit. Niemand wird gezwungen, an Feiertagen an Veranstaltungen teilzunehmen. Eine zeitgemässe Gesellschaftspolitik sollte alle Lebensrealitäten berücksichtigen – ob Familien, Alleinstehende, Neuzugezogene oder Menschen ohne enge familiäre Bindungen.