Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes wird künftig weder ein Abzug für Schuldzinsen, noch ein solcher für Unterhalt mehr möglich sein. Dafür entfällt im Gegenzug die Versteuerung der fiktiven Einnahmen aus Eigenmietwert. Die Vorteile der Abschaffung liegen auf der Hand: Versteuert wird nur noch echtes Einkommen, Schuldenmachen wird nicht mehr belohnt, der Wegfall der verschiedenen Abzüge entschlackt die Steuererklärung und vermindert administrativen Aufwand. All dies stärkt die Eigenverantwortung und stellt die Gleichbehandlung der Mieter und Eigentümer sicher. Zudem profitiert unser Land von weniger Schulden und mehr Selbstverantwortung der Menschen. Wer den Eigenmietwert endlich abschaffen will, sagt darum ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftensteuern auf Zweitliegenschaften. Mit einem Ja am 28. September sorgen wir für mehr Steuergerechtigkeit!
Ja zum Systemwechsel. Ja zur Abschaffung des Eigenmietwertes

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Die Schweiz soll von weniger Schulden und mehr Selbstverantwortung der Menschen profitieren, schreibt Kantonsrat Thomas Leu in seinem Leserbrief.