Die Landschaftskonzeption erfüllt einen Auftrag des Bundes. Sie zeigt die ganze Vielfalt der Thurgauer Landschaft mit ihren Stärken und Entwicklungspotenzialen. Damit ist sie eine wertvolle, jedoch unverbindliche Grundlage für die kantonalen Behörden. In der Landschaft wird gelebt und gearbeitet. Grund genug, ihr Sorge zu tragen. Der Regierungsrat betont in seiner Strategie 2040 entsprechend die «ausgeprägte landschaftliche Qualität» des Kantons. Er sieht die «prägende, einzigartig intakte und sanfte Landschaft und Natur» als wichtigen Erfolgsfaktor.
In der nun vorliegenden Landschaftskonzeption wird in sechs Grundsätzen aufgezeigt, wie die Landschaft sich künftig entwickeln soll, so dass dieser Erfolgsfaktor erhalten bleibt. Zudem wird das Kantonsgebiet in 15 verschiedene Landschaftstypen gegliedert. Diese weisen unterschiedliche Stärken und Potenziale zur Weiterentwicklung auf. Jeder Typ unterscheidet sich von den anderen – beispielsweise durch das Relief oder die Landnutzung – und stellt damit einen unverwechselbaren Teil der Thurgauer Landschaft dar.
Vernehmlassung bis 4. Januar
Der Entwurf der Thurgauer Landschaftskonzeption liegt nun vor. Das Dokument wurde unter Federführung des Amtes für Raumentwicklung erarbeitet und geht heute in die öffentliche Vernehmlassung. Bis zum 4. Januar 2026 können sich alle Interessierten zum Entwurf äussern. Sämtliche Unterlagen finden sich unter https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/landschaftskonzeption-thurgau/participant