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Kanton
24.09.2025

Budget 2026 übertrifft Vorgaben der Finanzstrategie

Regierungsrat Urs Martin, Chef des Departementes für Finanzen und Soziales, und Urs Meierhans, Leiter der Finanzverwaltung, präsentieren das Budget 2026. Bild: Kanton Thurgau
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau legt dem Grossen Rat ein Budget vor, das einen Aufwandüberschuss von 85 Millionen Franken vorsieht. Da das Investitionsvolumen weiter hochgehalten werden soll, ergibt sich in der Gesamtrechnung ein Finanzierungsfehlbetrag von 172 Millionen Franken. Aufgrund des erneuten Finanzierungsfehlbetrages wird das Nettovermögen Ende 2026 voraussichtlich zu einer Nettoschuld von rund 74 Millionen Franken. Das Budget entspricht den Eckwerten der Finanzstrategie 2025–2031.

Der Regierungsrat hat für dieses Jahr den Budgetprozess angepasst. Bereits Mitte Juni hat er eine Standortbestimmung vorgenommen, danach erfolgten Aufträge an die Departemente und die Staatskanzlei, ehe der Regierungsrat das Budget 2026 und den Finanz- und Aufgabenplan 2027–2029 in zwei Lesungen verabschiedete. «Der Regierungsrat und die Ämter haben in mehreren Runden Kürzungen vorgenommen und sämtliche Anträge kritisch geprüft», sagte Urs Martin an einer Medienkonferenz. Das Resultat ist für den Finanzdirektor angesichts der herausfordernden Lage akzeptabel. Mit einem budgetierten Aufwandüberschuss von 85 Millionen Franken schliesst das Budget 2026 zwar schlechter ab als das vorangehende, übertrifft jedoch die Vorgaben der Planungsgrundlagen.

Der Regierungsrat hat für das kommende Jahr keine Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank budgetiert. Damit trägt der Regierungsrat den weltweit zunehmenden politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten Rechnung. Ebenfalls wesentlich zum negativen Ergebnis beigetragen hat der nur schwer beeinflussbare Transferaufwand. «Dieser beträgt bei einem Gesamtaufwand von 2.77 Milliarden Franken rund 1.4 Milliarden Franken und nimmt 5.2 Prozent zu. Ein Stopp oder wenigstens eine Verlangsamung ist aufgrund der Gebundenheit kaum möglich», sagte Urs Martin. Der Personalaufwand nimmt gegenüber dem Vorjahresbudget 2025 um 12 Millionen Franken oder 2.5 Prozent zu. Darin enthalten sind 52 neue Stellen sowie eine Lohnerhöhung von gesamthaft 1.0 Prozent (0.3 Prozent generell und 0.7 Prozent individuell). Der Sachaufwand wächst um 19.7 Millionen Franken oder 8.9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund des erneuten Finanzierungsfehlbetrages nimmt das Nettovermögen weiter ab und wird Ende 2026 voraussichtlich zu einer Nettoschuld von rund 74 Millionen Franken führen. Damit beträgt die Nettoschuld pro Einwohnerin oder Einwohner 244 Franken, was als geringe Verschuldung angesehen werden kann. Letztmals wies der Kanton Thurgau 2004 eine Nettoschuld aus.

Investitionen müssen priorisiert werden

«Trotz der weiterhin angespannten Finanzlage muss und will der Regierungsrat auch in Zukunft investieren», sagte Urs Martin. Die Nettoinvestitionen liegen 2026 bei 100 Millionen Franken. In den Finanzplanjahren 2027 und 2028 liegen die Nettoinvestitionen über den in der Finanzstrategie genannten 100 Millionen Franken. Dennoch sind angesichts des grossen Investitionsbedarfs starke Priorisierungen nötig. Davon sind insbesondere Grossprojekte wie neue Bauvorhaben oder Sanierungsprojekte der Schulen, der Museen und des kantonalen Polizei- und Gefängniszentrums Thurgau betroffen.

Wie für das Budget 2026 gab die aktualisierte Finanzstrategie 2025–2031 die Rahmenbedingungen für den Finanz- und Aufgabenplan 2027–2029 vor. Die Finanzstrategie enthält bereits die Aufgaben- und Verzichtsplanung 2025–2027 (AVP 2025–2027). Im vorliegenden Budget 2026 und im Finanz- und Aufgabenplan 2027–2029 ist die AVP 2025–2027 aber noch nicht enthalten. Gemäss dem Finanz- und Aufgabenplan 2027–2029 weisen die Erfolgsrechnungen ab 2028 wieder positive Ergebnisse auf, die Finanzierungsrechnungen ab 2029. «Damit sind die Voraussetzungen für einen ausgeglichenen Finanzhaushalt ab 2030 gegeben», ist Urs Martin zuversichtlich. Er betont aber auch: «Ein Selbstläufer wird das nicht. Dazu braucht es weiterhin den Einsatz aller Beteiligter, insbesondere der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung.»

Redaktion K24