Am 3. Juli 2025 genehmigte das Kreuzlinger Parlament die Teilrevision des Reglements für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) und das Geschäftsreglement der Einbürgerungskommission der Stadt Kreuzlingen sowie die Anpassung des Gebührentarifs des Gebührenreglements der Stadt Kreuzlingen. Die Referendumsfrist für den Beschluss des Gemeinderats lief ungenutzt ab. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2025 beschloss der Stadtrat, das Einbürgerungsreglement und das Geschäftsreglement der Einbürgerungskommission sowie den angepassten Gebührentarif per 1. November 2025 in Kraft zu setzen.
Kreuzlingen
30.10.2025
Stadtrat setzt aktualisiertes Einbürgerungsreglement in Kraft
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pd
Per 1. November 2025 tritt das teilrevidierte Einbürgerungsreglement sowie das angepasste Gebührenreglement in Kraft.