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Kanton
13.01.2026

Weitere Fälle von Vogelgrippe: Das Ufer entlang von Rhein und Untersee wird zum Kontrollgebiet erklärt

(Symbolbild) Bild: ZO24/ChatGPT
Im Kraftwerk Schaffhausen wurde vergangene Woche bei zwei angeschwemmten Schwänen das Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen. In Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wird daher ein Gebiet von einem Kilometer Breite entlang des Untersee- und des Rheinufers als tierseuchenpolizeiliches Kontrollgebiet ausgeschieden. In diesem gelten für alle Geflügelhaltungen erhöhte Präventionsmassnahmen, um die weitere Einschleppung und Ausbreitung des Virus zu verhindern. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr.

Nachdem es bereits Ende 2025 auf dem Gebiet des Kantons Thurgau zu einzelnen Totfunden gekommen war und nunmehr auch im Kanton Schaffhausen weitere Vogelgrippefälle bei Wildvögeln festgestellt wurden, ist von einem aktuell erhöhten regionalen Vorkommen des Vogelgrippevirus auszugehen. Als zusätzliche Präventionsmassnahme erklärt daher das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den Veterinärdiensten der Kantone Schaffhausen, Zürich und Thurgau per 13. Januar 2026 einen Streifen von einem Kilometer Breite entlang des Untersee- und des Rheinufers zum tierseuchenpolizeilichen Kontrollgebiet.

Erhöhte Präventionsmassnahmen für Geflügelhaltungen im Kontrollgebiet

In diesem Gebiet gelten ab Dienstag, 13. Januar 2026, bis voraussichtlich Dienstag, 31. März 2026, für sämtliche Geflügelhaltungen – unabhängig von der Grösse des Geflügelbestandes – erhöhte Präventionsmassnahmen, um die Einschleppung und Ausbreitung des Virus zu verhindern. So haben die Geflügelhalterinnen und -halter insbesondere dafür zu sorgen, dass ihr Geflügel nicht in Kontakt mit Wildvögeln kommen kann und es durch entsprechende Hygienemassnahmen bestmöglich vor einer Infektion durch das Virus geschützt wird. Ebenso sind verdächtige Veränderungen bei den Tieren umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden.

Es befinden sich rund 75 Thurgauer Geflügelhaltungen im Kontrollgebiet. Die betroffenen Geflügelhalterinnen und -halter werden vom Veterinäramt direkt kontaktiert und informiert. Für die Bevölkerung besteht weiterhin keine Gefahr. Eier und Geflügelfleisch können bedenkenlos konsumiert werden.

Generell wird empfohlen, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und diese mit dem genauen Fundort dem Veterinäramt zu melden, so dass der Kadaver beprobt und fachgerecht entsorgt werden kann.

Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt sowohl für private als auch gewerbsmässige Geflügelhaltungen und unabhängig von der Anzahl gehaltener Tiere. Im Kanton Thurgau sind die Geflügelhaltungen dem Landwirtschaftsamt per Mail an tvd-koordination@tg.ch oder unter www.landwirtschaftsamt.tg.ch zu melden.

Weitere Informationen sowie Empfehlungen zum Schutz von Hausgeflügel sind auf der Webseite des BLV unter www.blv.admin.ch zu finden.

Redaktion K24
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