Die Abschaffung des Ruhegehalts für ehemalige Regierungsräte stiess in allen Fraktionen des Grossen Rates auf Zustimmung. Mit 114 Ja- zu 3 Nein-Stimmen erklärte das Kantonsparlament eine entsprechende Motion für erheblich. Auch die Regierung zeigte sich offen. Sie muss nun eine Gesetzesänderung ausarbeiten.
Heute seien ehemalige Regierungsräte in einer guten Position auf dem Arbeitsmarkt, hiess es aus dem Parlament. Es brauche keinen "goldenen Fallschirm" mehr. Ausserdem sei das Amt mit jährlich fast 300'000 Franken gut entlöhnt.
Mehrere Sprecherinnen und Sprecher sprachen sich für einen Systemwechsel weg vom lebenslangen Ruhegehalt hin zu einer Übergangsentschädigung für eine gewisse Zeit nach dem Exekutivamt aus. Diese Frage muss während der Debatte des neuen Gesetzesentwurfs diskutiert werden.
Aktuell erhalten im Kanton Thurgau ehemalige Regierungsratsmitglieder ein jährliches Ruhegehalt von maximal 133'000 Franken, wenn sie mit über 50 Jahren aus dem Amt ausscheiden. Dies gilt bis zum Alter von 63 Jahren. Im Jahr 2024 wurden 640'000 Franken an Ruhegehältern ausbezahlt.