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Kanton
31.05.2021
01.06.2021 10:14 Uhr

Für eine sichere Fahrt auf der Thur

An den Einwasserungsstellen weisen Tafeln. Bild: Kanton Thurgau
Im Hinblick auf die bald startende Bootssaison hat das Amt für Umwelt gemeinsam mit der Seepolizei das Merkblatt "Die Fahrt auf der Thur" überarbeitet. Ausserdem werden an Brücken und Einwasserungsstellen Blachen und Plakate angebracht, die darauf hinweisen, dass das Befahren der Thur auf eigene Gefahr erfolgt.

Die Thur ist kein schiffbares Gewässer. Trotzdem lockt sie an warmen Sommertagen viele Freizeitkapitäninnen und -kapitäne. Leider kam es in der Vergangenheit mehrfach vor, dass die Seepolizei Personen und Boote aus dem Fluss retten musste. "Die Thur und ihre Gefahren werden oft unterschätzt", sagt Marcel Kuhn, Dienstchef der Seepolizei der Kantonspolizei Thurgau, "deshalb haben wir das Merkblatt "Für eine sichere Fahrt auf der Thur" gemeinsam mit dem Amt für Umwelt überarbeitet."

Im Merkblatt sind zehn Verhaltensregeln aufgeführt, die grundsätzlich auch für das Befahren von anderen Flüssen gelten. Zusätzlich wird auf die Wildwasserstrecke zwischen der Altikerbrücke bei Niederneunforn und der Thurgauer Kantonsgrenze hingewiesen. Vom Befahren dieser Strecke raten die Seepolizei und das Amt für Umwelt dringend ab.

"Auf dieser Strecke treibt die starke Strömung die Boote auf Hindernisse wie Bäume am Flussufer zu. Wir möchten mit dem Merkblatt sowie den Warntafeln und Blachen verhindern, dass sich jemand ernsthaft auf der Thur verletzt oder ertrinkt", erklärt Tim Wepf, Leiter der Abteilung Wasserbau und Hydrometrie des Thurgauer Amts für Umwelt.

Hinweistafeln beachten

An allen Brücken ab der Pfynerbrücke wird jeweils mit Blachen darauf hingewiesen, dass das Befahren der Thur auf eigene Gefahr erfolgt. Bei der Altikerbrücke steht zusätzlich der Hinweis, dass hier ausgewassert werden sollte. "An den uns bekannten Einwasserungsstellen werden wir zusätzlich Plakate aufstellen, die ebenfalls darauf hinweisen. Die Plakate enthalten auch einen QR-Code zum Merkblatt", sagt Tim Wepf. Das Merkblatt ist auf der Website der Kantonspolizei und dem Amt für Umwelt zu finden.

 

Redaktion