Die Schulgemeinde Kreuzlingen stellt sich und der wählenden Bevölkerung die Frage, ob das Führen einer Zahnklinik Aufgabe einer Schule ist.
Die Vorteile einer Schulzahnklinik, wie sie momentan geführt wird, beantworten diese Frage klar:
- Die Subventionierung der Behandlungskosten von 40 Prozent sind gesichert und nicht durch eine 5(!)-jährige Frist in der Leistungsvereinbarung gefährdet.
- Die Subventionierung von kieferorthopädischen Behandlungen, welche kostenmässig stark ins Gewicht fällt, bleibt bestehen. Davon profitieren insbesondere betroffene Kinder von Erziehungsberechtigten, welche keine privaten Behandlungen und entsprechende Zusatzversicherungen vermögen. In der aktuellen Wirtschaftslage verhindert diese Massnahme, dass die Zahngesundheit der Kinder leidet.
- Genau diese kieferorthopädischen Behandlungen ermöglichen es der Schulzahnklinik, gewinnbringend zu wirtschaften, womit der administrative Aufwand der Schulgemeinde ausgeglichen werden kann.
Im Hinblick darauf, dass die Zahngesundheit der Kreuzlinger Schülerinnen und Schüler weiterhin oberste Priorität hat, ist die Botschaft am 26.11.23 somit abzulehnen.