Ich hätte früher reingrätschen können. Da ich aber für die Freiheit des persönlichen Ausdrucks stehe und dagegen bin, dass in dieser Hinsicht alles und jedes reguliert wird, habe ich es einfach es einfach zur Kenntnis genommen. Jetzt habe ich doch eine Frage: Sechs Wochen vor Abstimmungen dürfen die verschiedenen Gruppierungen (Pro und Contra) Plakate aufhängen. Wie ich dem aktuellen Reglement der Stadt Kreuzlingen entnehme, sind das pro Gruppierung 15 Plakate für politische Themen. Ich nehme auch wahr, dass ein Grossteil des Gemeinde- und Stadtrates unbedingt ein Ja für die Renovierung der Bodensee-Arena wollen und frage mich, ob hier mit verschiedenen Ellen gemessen wird.
‘Pro-Bodensee’, erfüllt diese städtisch auferlegte Limitierung problemlos an drei oder vier Standplätzen alleine. Die Kreuzlinger werden – in fast unanständiger Weise – von diesen ‘Pro-Bodensee’-Plakaten ‘erschlagen’. Wie gesagt: Von mir aus. Die ‘Aktion’ ist zeitlich limitiert und man kann darüber stehen – wenn alle von der Stadt Kreuzlingen gleich behandelt werden. Allerdings könnte einem diese Plakat-Flut auch ins Grübeln bringen ...
Frage an die städtischen Verantwortlichen: Gelten diese - wahrscheinlich neuesten, ab sofort geltenden Regeln punkto Limitierung der Plakate auch für die nächsten Abstimmungen, für andere Themen und Gruppen?
*Quelle:
Stadt Kreuzlingen:
Richtlinien für Reklameanlagen und politische Werbung vom 18. Mai, 2021
Punkt 4, Absatz 12