Vergangene Woche wurde bei einer Graugans in Männedorf am Ufer des Zürichsees die hochpathogene Form der aviären Influenza H5N1 (Vogelgrippe) nachgewiesen. Es handelte sich nach einem ersten Fall bei einer toten Graugans im Kanton Bern um den zweiten Nachweis bei Wildvögeln in dieser Saison in der Schweiz. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat aufgrund dieser Situation alle Ufer der Seen sowie grossen Flüsse im Mittelland - und damit auch einen drei Kilometer breiten Streifen entlang der Ufer des Rheins und Bodensees - zum Beobachtungsgebiet erklärt und dazu eine entsprechende Verordnung erlassen. Diese gilt nach wie vor.
Am vergangenen Freitag wurde nun auch zwischen Ermatingen und Salenstein ein toter Schwan gefunden. Die Beprobung hat ergeben, dass dieser mit dem Vogelgrippevirus infiziert war. Deshalb hat das Veterinäramt des Kantons Thurgau das Gebiet der Politischen Gemeinden Ermatingen und Salenstein zum tierseuchenpolizeilichen Kontrollgebiet erklärt. In diesem Gebiet gelten erhöhte Präventionsmassnahmen, um die Einschleppung und Ausbreitung des Virus zu verhindern. So haben die Geflügelhalterinnen und -halter insbesondere dafür zu sorgen, dass ihr Geflügel nicht in Kontakt mit Wildvögeln gelangen kann und durch entsprechende Hygienemassnahmen das Geflügel bestmöglich vor einer Infektion durch das Virus geschützt wird. Ebenso sind verdächtige Veränderungen bei den Tieren umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden. Es befinden sich rund 30 Geflügelhaltungen im Kontrollgebiet. Die betroffenen Geflügelhalterinnen und -halter werden vom Veterinäramt direkt kontaktiert und informiert. Für die Bevölkerung besteht weiterhin keine Gefahr. Eier und Geflügelfleisch können bedenkenlos konsumiert werden.
Generell wird empfohlen, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und diese mit dem genauen Fundort dem Veterinäramt zu melden, so dass der Kadaver falls nötig beprobt und dann fachgerecht entsorgt werden kann.
Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt sowohl für private als auch gewerbsmässige Geflügelhaltungen und unabhängig von der Anzahl gehaltener Tiere. Im Kanton Thurgau sind die Geflügelhaltungen dem Landwirtschaftsamt per Mail an tvd-koordination@tg.ch oder unter www.landwirtschaftsamt.tg.ch zu melden.
Weitere Informationen sowie Empfehlungen zum Schutz von Hausgeflügel sind auf der Webseite des BLV unter www.blv.admin.ch [2] zu finden.
Ermatingen
18.11.2025
Die Vogelgrippe hat nun auch den Kanton Thurgau erreicht
zvg/Symbolbild
Bild:
express.de
Bei einem zwischen Ermatingen und Salenstein am Ufer des Bodensees tot aufgefundenen Schwan wurde das Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen. Das Veterinäramt des Kantons Thurgau hat daher das Gebiet der Politischen
Gemeinden Ermatingen und Salenstein zum tierseuchenpolizeilichen Kontrollgebiet erklärt. In diesem gelten für alle Geflügelhaltungen erhöhte Präventionsmassnahmen, um die weitere Einschleppung und Ausbreitung des Virus zu verhindern. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht.