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Kanton
07.01.2026
07.01.2026 09:58 Uhr

Förderprogramm Energie wird geringfügig angepasst

Symbolbild Bild: Pixabay
Der Kanton Thurgau verfügt über ein erfolgreiches Energieförderprogramm. Dieses wird jährlich überarbeitet und an neue technologische Entwicklungen sowie Marktveränderungen angepasst. Ziel ist es, dass jeder Förderfranken zu einer möglichst grossen Energieeinsparung und CO2-Reduktion führt.

Die Förderbeiträge aus dem Förderprogramm Energie führen zu jährlichen Energieeinsparungen in der Höhe von rund 90 Gigawattstunden und reduzieren den CO2-Ausstoss jährlich um 17'000 Tonnen. Nebst den energiepolitischen Zielen stärken die Fördergelder auch die lokale Wirtschaft mit zusätzlich ausgelösten Investitionen im Bereich von 65 Millionen Franken. Die Überarbeitung des Förderprogramms erfolgte wie gewohnt unter Beizug einer informellen Begleitgruppe, die sich aus Fachpersonen aus unterschiedlichen Baufachbereichen zusammensetzt. Das Förderprogramm Energie weist nur wenige Änderungen gegenüber dem Vorjahr auf.

Gebäudehüllen-Gesamtsanierungen und der Heizungsersatz über 70 Kilowatt werden seit 2025 durch das neu eingeführte Impulsprogramm des Bundes gefördert. Die Erfahrungen aus dem ersten Jahr mit dem Impulsprogramm haben gezeigt, dass die verfügbaren Bundesmittel im Jahr 2025 lediglich zu rund zwei Drittel der verfügbaren Mittel (4.2 Mio. Franken) verpflichtet werden konnten. Die nicht verpflichteten Mittel verfallen und gehen an den Bund zurück. Damit die verfügbaren Mittel im Jahr 2026 vollständig ausgeschöpft werden können und so der Thurgauer Bevölkerung zugutekommen, werden die Förderbeiträge in den folgenden Bereichen erhöht: 50 Prozent höhere Beiträge im Bereich Heizungsersatz über 70 Kilowatt Heizleistung (Holzfeuerungen, Wärmepumpen und Anschlüsse ans Fernwärmenetz) sowie durchschnittlich 65 Prozent höhere Beiträge im Bereich der Bonusvarianten bei der Gebäudehüllensanierung.

Mit den Erhöhungen der Förderbeiträge beim Impulsprogramm und einer erwarteten Zunahme der Fördergesuche von rund 20 bis 30 Prozent sollten die Bundesmittel im Jahr 2026 vollumfänglich ausgeschöpft werden können. Die Zunahme ergibt sich einerseits aus den höheren Förderbeiträgen und andererseits geht das Amt für Energie davon aus, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2028/2029 zu einer erhöhten energetischen Sanierungsrate führt.

Stärkung der Netzstabilität mit Batteriespeichern für Solarstromanlagen

Der Kanton Thurgau nimmt mit der Anpassung die Förderung von Batteriespeichern wieder auf. Während in der Vergangenheit der Fokus auf der Optimierung des Eigenverbrauchs lag, steht jetzt die Stabilisierung des Stromnetzes im Mittelpunkt. Denn Batteriespeicher leisten einen wichtigen Beitrag, Leistungsspitzen im Stromnetz zu dämpfen. Neu werden Batteriespeicher ab einer Kapazität von 10 Kilowattstunden pauschal mit 1'000 Franken gefördert.  Weitere Informationen finden sich unter energie.tg.ch oder eteam-tg.ch. Gesuche können unter energiefoerderung.tg.ch eingereicht werden.

 

Redaktion K24
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