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Kanton
25.02.2024
25.02.2024 07:21 Uhr

Informationen zu Rentenansprüchen in Deutschland oder der Schweiz

Information zu Rentenansprüchen in Deutschland oder der Schweiz. Bild: Canva
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beitragszeiten sowohl zur deutschen als auch zur schweizerischen Rentenversicherung beziehungsweise AHV/IV können sich am 12. und 13. März über ihre Rentenansprüche informieren.

Mehrmals jährlich bieten die kantonalen Ausgleichskassen Thurgau und Schaffhausen in Zusammenarbeit mit der deutschen Rentenversicherung internationale Beratungstage an. 

Am Dienstag, 12. März 2024, von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18 Uhr sowie am Mittwoch, 13. März 2024, von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 15 Uhr finden im Sozialversicherungszentrum Thurgau an der St. Gallerstrasse 11 (beim Marktplatz) in Frauenfeld zwischenstaatliche Sprechtage Deutschland – Schweiz statt. Angesprochen sind insbesondere schweizerische und deutsche Staatsangehörige ab 55 Jahren sowie Versicherte anderer Nationen mit Versicherungszeiten in Deutschland und/oder der Schweiz. Die individuelle, kostenlose Beratung in allen Rentenversicherungsfragen erfolgt durch ein Expertenteam.

Komplette Unterlagen bereithalten

Um ausführlich beraten werden zu können, lohnt es sich, Unterlagen der Rentenversicherung wie Aufrechnungsbescheinigungen, Durchschriften der Versicherungskarten aus dem Versicherungsnachweisheft, Rentenbescheide, Nachweise über Kriegsdienstzeiten, Sozialversicherungsausweis, etc. mitzubringen. Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich. Beratungstermine können unter der Telefonnummer 058 225 79 70 vereinbart werden. Dabei muss die schweizerische Sozialversicherungsnummer und die deutsche Versichertennummer angegeben werden. Auskünfte erteilen Fachexperten der kantonalen Ausgleichskassen Thurgau und Schaffhausen und der deutschen Rentenversicherung. Die Beratung ist kostenlos. Die kantonalen Ausgleichskassen Thurgau und Schaffhausen und die Deutsche Rentenversicherung freuen sich auf Ihren Besuch.

Allfällig gewünschte prognostische Berechnungen zu Ansprüchen aus der Schweizerischen AHV/IV können, auch im Vorfeld zur Beratung, bei der schweizerischen Ausgleichskasse, Postfach 3100, 1211 Genf 2 beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular findet sich unter www.ahv-iv.ch.

Redaktion K24