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Kreuzlingen
06.06.2024

Gastarife steigen ab 1. Juli 2024

Bild: Stadt Kreuzlingen
Die deutsche Gasspeicherumlage wirkt sich auch auf den Tarif von Energie Kreuzlingen aus. Durch ihre Erhöhung steigt die gesamte Gasumlage im Tarif ab 1. Juli 2024 um 0.064 Rp./kWh.

Energie Kreuzlingen bezieht das Erdgas direkt aus Konstanz und ist somit von den für Deutschland geltenden Gasumlagen betroffen. Hintergrund der Gasspeicherumlage ist die Regelung des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die insbesondere Füllstandsvorgaben für Gasspeicher vorsieht. Das "Gasspeichergesetz" hatte der Deutsche Bundestag im März 2022 verabschiedet, um die Versorgung zu sichern und unter anderem extreme Preissprünge zu vermeiden. Damit sind die Füllstände in Gasspeichern gesetzlich vorgegeben.

Höhere Umlagekosten

Die Gasspeicherumlage wird massgeblich durch bereits erfolgte sowie prognostizierte Käufe und Verkäufe der Speichermengen durch die Trading Hub Europe (THE) beeinflusst. Da die Preise im Winter 2023/2024 stärker gesunken sind, als vom Markt zuvor erwartet, fielen die Erlöse der THE durch die Veräusserung von Gasmengen im genannten Zeitraum geringer aus als prognostiziert. Im Vergleich zur bisherigen Umlageperiode ging der Endverbrauch zusätzlich zurück. Das bedeutet, dass die Kosten auf weniger transportierte Gasmenge umgelegt werden müssen, was die Umlagekosten pro Kilowattstunde erhöht. 

Nach der Senkung der Bilanzierungsumlage per 1. April 2024, erhöht die THE die Gasspeicherumlage per 1. Juli 2024 um 0.064 Rp./kWh. Die Gasumlage setzt sich aus der Bilanzierungsumlage und der Gasspeicherumlage zusammen und beträgt derzeit 0.196 Rp./kWh. Durch die Erhöhung der Gasspeicherumlage steigt die Gasumlage auf 0.260 Rp./kWh.

Die nächstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2025.

Der ab 1. Juli 2024 gültige Gastarif ist hier www.energiekreuzlingen.ch veröffentlicht.

zVg