Der Stadtrat bewilligte an seiner letzten Sitzung die offenen Verkaufssonntage vor Weihnachten für dieses Jahr. Gemäss dem Gesetz über die Ladenöffnungszeiten dürfen die Geschäfte am 8. und 22. Dezember jeweils von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
Mit der Bewilligung der vorweihnachtlichen Sonntagsverkäufe über den Gewerbeverband stellt der Stadtrat für alle Kreuzlinger Geschäfte eine einheitliche Behandlung sicher. Gleichzeitig fallen durch diese Bewilligungspraxis aufwändige Einzelbewilligungen weg.