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Leserbrief
Kanton
12.02.2025
12.02.2025 08:07 Uhr

«Giesskannenprinzip» bleibt mit diesem negativen Abstimmungs-Ergebnis des Kantonsrates

Leserbrief zum Giesskannenprinzip in Steuerangelenheiten. Bild: pixabay
Leserbriefschreiberin Isabelle Körber hoffte darauf, dass der Kantonsrat dem Vorstoss von Robin Spiri, Aufrecht Thurgau folgt. Dies hätte eine echte Entlastung für den Mittelstand, die Familien, die Senioren und die weniger gut Verdienenden bedeutet.

Die Krankenkassen-Prämien steigen überproportional zu den durchschnittlichen Einkommen, die Abzugshöhe der Krankenkassen-Prämien auf der Steuererklärung bleiben aber immer gleich.

Ja, das ist eine versteckte Steuer. Ich beziehe mich auf den Artikel in der Thurgauer Zeitung vom 7. Februar 2025. Wäre der Kantonsrat dem politischen Vorstoss von Robin Spiri, Aufrecht Thurgau gefolgt, hätte das eine echte Entlastung für den Mittelstand, die Familien, die Senioren und die weniger gut Verdienenden bedeutet.

Dass der Kantonsrat argumentiert, die 'Reichen' würden davon überproportional profitieren mutet fast ein bisschen an, als würde man es den 'Reichen' [wer ist das ganz genau?] nicht gönnen mögen, ein paar Franken zu sparen ... und man demnach diese Einsparungen auch für den Mittelstand und die Familien, die Senioren nicht für nötig hält.

Abzüge auf der Steuererklärung

Liest sich ziemlich klein-kariert, sind doch Letztere in der grossen Überzahl in unserem Land. Man merke: Wo 'bürgerlich' drauf steht, ist nicht immer 'bürgerlich' drin.

Nebenbei bemerkt: Man darf die Abzüge auf der Steuererklärung geltend machen, müssen muss man  nicht. Ich bin sicher, jene Kantonsräte, die nicht auf diesen Steuerabzug angewiesen sind, werden das auf ihren eigenen Steuererklärungen auch nie tun und haben es auch bisher noch nie getan!

Isabelle Körber, Bottighofen