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Kanton
13.02.2025

Kanton Thurgau weitet E-Voting aus

Künftig soll es für Thurgauerinnen und Thurgauer mit dem E-Voting eine weitere Möglichkeit geben, bequem abzustimmen und sich den Gang zum Stimmlokal zu sparen. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/PETER KLAUNZER
E-Voting – Der Thurgau wird das elektronische Abstimmen schrittweise auch den im Kanton wohnhaften Stimmberechtigten ermöglichen. Bisher stand das sogenannte E-Voting lediglich Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zur Verfügung. Vorerst wird es eine einjährige Pilotphase mit fünf bis sieben Gemeinden geben.

Thurgauerinnen und Thurgauer in den entsprechenden Gemeinden sollen am 8. März 2026 zum ersten Mal E-Voting nutzen können, wie der Kanton am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Die Auswahl der Pilotgemeinden erfolge in Absprache mit dem Verband Thurgauer Gemeinden.

Ab 2027 sollen alle Gemeinden die Möglichkeit haben, das elektronische Abstimmen anzubieten. E-Voting kann bei kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und auch bei Wahlen genutzt werden.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die im Kanton Thurgau registriert sind, können bereits seit Juni 2023 elektronisch abstimmen. Eingesetzt wird gemäss der Mitteilung das neue E-Voting-System der Schweizerischen Post.

Der Kanton Thurgau hat vom Bundesrat eine Bewilligung, um E-Voting anbieten zu können. Diese Bewilligung galt bis anhin nur für die Auslandschweizer und soll bei der demnächst fälligen Erneuerung ausgeweitet werden. Das System und die Prozesse werden gemäss der Mitteilung bei jeder Änderung sowie alle zwei bis drei Jahre unabhängig überprüft.

Keystone-SDA